ROSENGARTEN Tierkrematorium
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Standorte

Tierkrematorium ROSENGARTEN Kirchberg GmbH
Industrie Neuhof 60, 3422 Kirchberg BE
+41 34 446 05 00

Tierkrematorium ROSENGARTEN AG
Fänn West 10, 6403 Kussnacht am Rigi
+41 41 850 00 85

Abdecker – Tierkörperbeseitigung und Verwertung

01.10.2025

Der Artikel erklärt Herkunft, Aufgaben und Vorschriften rund um die Tierkörperbeseitigung in der Schweiz– vom historischen Abdecker bis zur modernen Entsorgungsanlage. Für Haustiere bietet die Tierbestattung eine würdevolle Alternative, während bei Großtieren wie Pferden teils gesetzliche Sonderregelungen greifen. 

Inhalt - Alles im Überblick
  1. Abdecker – Tierkörperbeseitigung
  2. Abdecker - Ursprung der Tierkörperbeseitigung
  3. Tierkörperbeseitigung – Berufsbild und Leben früher
  4. Tierkörperbeseitigung – Produkte der historischen Tierkörperverwertung
  5. Abdecker – Tierkörperbeseitigung heute
  6. Tierkörperentsorgung in der Schweiz – Vorschriften und Kategorien
  7. Tierkörperentsorgung – Kosten und Zuständigkeiten in der Schweiz
  8. Tierkörperverwertung – Von Tiermehl bis Biogas
  9. Tierkremation – Eine würdevolle Alternative für Heimtiere und Pferde
  10. Tierkremation – Vorschriften in der Schweiz
  11. Pferdekremation – Besondere Regelungen für Equiden
  12. Tierkremation beim ROSENGARTEN-Tierkrematorium
  13. Abdecker und Tierkremation – Häufige Fragen und Antworten

Abdecker – Tierkörperbeseitigung

Früher wie heute dient die Tierkörperbeseitigung vor allem dem Schutz vor Tierseuchen und dem sicheren Umgang mit Tierkörpern, die nicht bestattet oder als Lebensmittel genutzt werden dürfen. Im deutschsprachigen Raum wurden die Betriebe und Berufe der Tierkörperbeseitigung historisch als Abdeckereien oder Wasenmeistereien bezeichnet; der „Abdecker“ bzw. „Wasenmeister“ war für die Beseitigung und Verwertung von Tierkadavern zuständig.

Heute spricht man in der Schweiz eher von Tierkörperentsorgung, Tierkadaver-Sammelstellen oder Tierkörperverwertungsanlagen. Zuständig sind spezialisierte Betriebe, die unter strengen veterinärrechtlichen Vorgaben arbeiten.

Abdecker - Ursprung der Tierkörperbeseitigung

Der Beruf des Tierkörperbeseitigers oder Abdeckers reicht mehrere Jahrhunderte zurück. Der Hintergrund war simpel: Geruchsbelästigung und Seuchengefahr durch verwesende Tierkörper machten es notwendig, diese zentral und kontrolliert zu entsorgen.

In Städten und Ortschaften waren Abdecker für die Beseitigung toter Tiere verantwortlich. In ländlichen Gebieten übernahmen teilweise Gemeindehirten diese Aufgabe. Abdecker lebten meist ausserhalb der Stadtmauern, weil Gestank und Infektionsrisiko als unzumutbar galten. Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner durften Tierkörper weder selbst beseitigen noch berühren – das war dem Abdecker vorbehalten.

Die Kadaver wurden gehäutet, zerlegt und soweit möglich verwertet; nur unbrauchbare Reste wurden vergraben oder verbrannt. Das Arbeitsumfeld war extrem belastend, das Verletzungs- und Infektionsrisiko sehr hoch, was den Beruf gesellschaftlich wenig angesehen machte.

Tierkörperbeseitigung – Berufsbild und Leben früher

Der Unterhalt des Abdeckers wurde im Wesentlichen durch die Verwertung der Tierkörper finanziert:

  • Verwertbares Material wurde verkauft,
  • nicht mehr nutzbare Reste kamen auf spezielle Plätze ausserhalb der Siedlungen.

Diese sogenannten Schindanger oder Wasenplätze sind in vielen Regionen bis heute für Erdarbeiten problematisch oder sogar gefährlich, weil dort grosse Mengen organischer Reste lagen.

Tierkörperbeseitigung – Produkte der historischen Tierkörperverwertung

Früher war die Tierkörperverwertung ein wichtiger Zulieferer für verschiedene Handwerke und Industrien:

  • Knochen
    wurden an Seifensiedereien verkauft und zur Herstellung von Seife genutzt.
  • Verfaulte Fleischmasse
    ging an Salpetersiedereien, die daraus Salpeter für Schwarzpulver gewannen.
  • Felle und Häute
    wurden an Gerbereien geliefert, dort zu Leder verarbeitet und weiterverkauft.

Schon damals zeigte sich: Auch wenn von „Beseitigung“ gesprochen wird, stand Verwertung immer im Zentrum.

Abdecker – Tierkörperbeseitigung heute

Heute hat die Tierkörperbeseitigung mit dem historischen Bild des Abdeckers nur noch wenig zu tun. Im Vordergrund stehen:

  • Seuchenschutz,
  • die sichere Beseitigung tierischer Nebenprodukte,
  • und die Einhaltung klar definierter Hygiene- und Umweltschutzauflagen.

Tierkörper und Schlachtabfälle aus Landwirtschaft, Schlachtbetrieben, Zoos oder Versuchslabors werden von bewilligten Tierkörperverwertungsbetrieben abgeholt und verarbeitet. Die Arbeit ist hochreguliert, technisch anspruchsvoll und Teil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge.

Tierkörperentsorgung in der Schweiz – Vorschriften und Kategorien

In der Schweiz regelt die Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP, SR 916.441.22), wie Tierkörper und andere tierische Nebenprodukte gesammelt, transportiert, verarbeitet und entsorgt werden. Zuständig ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Die VTNP teilt tierische Nebenprodukte – ähnlich wie das EU-Recht – in drei Risikokategorien (Kategorie 1 bis 3) ein:

 

Kategorie 1 – Material mit hohem Risiko

Dazu gehören u.a.:

  • Tierkörper und Teile von Tieren mit bestimmten, schwerwiegenden Krankheiten (z.B. TSE),
  • spezifiziertes Risikomaterial (SRM) wie bestimmte Teile des Nervensystems bei Rindern,
  • Tierische Nebenprodukte mit verbotenen Stoffen,
  • Heimtiere und einzelne Zoo- oder Versuchstiere, die seuchenrelevant sind.

Entsorgungsweg:
Kategorie-1-Material wird in der Regel thermisch verwertet bzw. verbrannt; eine Nutzung als Futter ist ausgeschlossen.

 

Kategorie 2 – Material mit mittlerem Risiko

Dazu zählen u.a.:

  • Tierkörper, die nicht geschlachtet, sondern z.B. im Betrieb verendet oder zur Seuchenbekämpfung getötet wurden,
  • bestimmte Schlachtabfälle, die nicht zur Kategorie 1 gehören,
  • Gülle, Magen- und Darminhalt, andere Nebenprodukte mit erhöhtem hygienischem Risiko.

Entsorgungsweg:
Kategorie-2-Material wird v.a. als Substrat in Biogasanlagen genutzt oder ebenfalls thermisch verwertet.

 

Kategorie 3 – Material mit geringem Risiko

Hierunter fallen u.a.:

  • Schlachtabfälle, die nicht mehr als Lebensmittel verwendet werden, aber hygienisch unbedenklich sind,
  • gewisse Nebenprodukte wie Rohmilch, Blut, Federn, Wolle, Fischnebenprodukte,
  • ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft.

Entsorgungs- und Verwertungswege:
Kategorie-3-Material kann – unter strengen Vorgaben – z.B. zu Heimtierfutter, Düngemitteln, technischen Fetten oder anderen Industrieprodukten verarbeitet werden.

Tierkörperentsorgung – Kosten und Zuständigkeiten in der Schweiz

Die Organisation und Finanzierung der Tierkörperentsorgung ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt:

  • Verendete Nutztiere und grössere Tierkörper müssen in der Regel über Tierkadaver-Sammelstellen oder direkt über einen Tierkörper-Abholdienst (z.B. TMF Extraktionswerk AG in Bazenheid) entsorgt werden.
  • Die Kosten werden häufig den Gemeinden in Rechnung gestellt, welche sie je nach kantonaler und kommunaler Regelung ganz oder teilweise auf die Tierhalterinnen und Tierhalter überwälzen

Tierkörperverwertung – Von Tiermehl bis Biogas

Auch wenn oft von „Beseitigung“ gesprochen wird: Tierkörper werden nach Möglichkeit verwertet, solange dies mit Gesundheits- und Umweltschutz vereinbar ist. Typische Produkte und Verwertungswege sind:

  • Tiermehl
    als Brennstoff in bestimmten Verbrennungsanlagen oder – bei Kategorie-3-Material – als Bestandteil von Heimtierfutter (nicht für Nutztiere).
  • Fleischmehl und Fleischknochenmehl
    als organischer Dünger (Stickstoff/Phosphor) oder als mineralischer Ergänzungsstoff, sofern rechtlich zulässig.
  • Tierfette
    werden z.B. in der chemischen Industrie, für Schmierfette oder zur Herstellung von Biodiesel genutzt.
  • Tierkohle
    diente historisch als Ausgangsstoff für Aktivkohle und Schwarzpulver; heute wird sie nur noch in Nischenbereichen verwendet.
  • Biogas
    entsteht durch Vergärung geeigneter Schlachtabfälle oder anderer organischer Nebenprodukte in Biogasanlagen.

In der Schweiz überwacht das BLV diese Verwertungswege im Rahmen der VTNP sehr genau, um Gesundheitsrisiken für Menschen, Tiere und Umwelt zu vermeiden.

Tierkremation – Eine würdevolle Alternative für Heimtiere und Pferde

Für Hunde, Katzen, Kleintiere und Pferde entscheiden sich immer mehr Tierhalterinnen und Tierhalter bewusst gegen die anonyme Tierkörperentsorgung und für eine wirdvolle Kremation in einem Tierkrematorium.

Die Gründe:

  • Der Wunsch nach einem persönlichen Abschied und einem geschützten Rahmen für die Trauer,
  • die Möglichkeit, eine Urne oder Erinnerungsstücke aufzubewahren,
  • und das Bedürfnis, den letzten Weg des Tieres transparent und respektvoll zu gestalten.

Das ROSENGARTEN-Tierkrematorium mit Standorten in Kirchberg BE und Küssnacht am Rigi bietet genau diesen Rahmen und begleitet Tierhalterinnen und Tierhalter in dieser schweren Zeit.

Mann befindet sich mit seinem Hund und seinem Pferd in einem Garten.
Das Band zwischen Mensch und Tier ist etwas Besonderes.

Tierkremation – Vorschriften in der Schweiz

Halterinnen und Halter von Heimtieren sind in der Schweiz nicht verpflichtet, ihr Tier über die Tierkörperentsorgung entsorgen zu lassen. Sie können sich für eine Kremation in einem Tierkrematorium entscheiden oder – unter bestimmten Voraussetzungen – das Tier auf eigenem Grund begraben.

Wichtige Punkte:

  • Die Erdbestattung von Heimtieren ist auf eigenem Grundstück meist bis zu einem bestimmten Gewicht zulässig, sofern keine Wasserschutzgebiete oder andere Schutzzonen betroffen sind und kantonale Vorschriften eingehalten werden.
  • Für Nutz- und Schlachttiere (z.B. Rinder, Schafe, Schweine) besteht in der Regel eine Entsorgungspflicht über die Tierkörperverwertung; eine Bestattung im Privatgarten ist nicht erlaubt.

Da die Details kantonal geregelt sind, sollten sich Tierhalterinnen und Tierhalter immer bei der Gemeindeverwaltung oder beim kantonalen Veterinärdienst über die konkrete Rechtslage informieren.

Pferdekremation – Besondere Regelungen für Equiden

Pferde und andere Equiden unterliegen ebenfalls der VTNP. In der Schweiz ist es jedoch möglich, ein Pferd in einem spezialisierten Tierkrematorium kremieren zu lassen, solange keine seuchenrechtlichen Gründe dagegen sprechen.

ROSENGARTEN betreibt in Kirchberg BE und Küssnacht am Rigi die ersten und bislang einzigen Pferdekrematorien der Schweiz. Dort können Pferde einzeln kremiert werden; die Asche kann anschliessend in einer Urne beigesetzt oder als Erinnerung aufbewahrt werden.

Im Unterschied zu Deutschland müssen sich Schweizer Tierhalterinnen und Tierhalter nicht auf das deutsche Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und entsprechende Ausnahmegenehmigungen beziehen – es gilt der Schweizer Rechtsrahmen der VTNP.

Tierkremation beim ROSENGARTEN-Tierkrematorium

Das ROSENGARTEN-Tierkrematorium in der Schweiz bietet für Heimtiere und Pferde unterschiedliche Formen der Kremation an:

  • Einzelkremation
    Ihr Tier wird einzeln kremiert, die Asche wird in einer Urne in würdigem Rahmen an Sie zurückgegeben.
  • Sammelkremation (für Heimtiere)
    Mehrere Tiere werden gemeinsam kremiert, die Asche wird nicht individuell zurückgegeben, sondern z.B. auf einer Streuwiese ausgebracht.

Die Kosten hängen von:

  • Tierart
  • Gewicht
  • Art der Kremation (Einzel- oder Sammelkremation)
    ab. Konkrete Preise sind der aktuellen Preisliste in CHF auf der Website des ROSENGARTEN-Tierkrematoriums zu entnehmen oder können direkt telefonisch erfragt werden.

Abdecker und Tierkremation – Häufige Fragen und Antworten

Kann ein totes Pferd platzen?

Beim verendeten Pferd setzen Fäulnis- und Gärungsprozesse im Verdauungstrakt ein. Dabei entstehen Gase, die den Bauchraum stark aufblähen. Wird der Körper nicht rechtzeitig abtransportiert und ist zusätzlich warmen Temperaturen ausgesetzt, kann die Bauchdecke einreissen oder im Extremfall platzen.

Durch das fachgerechte Anschneiden oder Punktieren des Darms kann die Gasansammlung kontrolliert reduziert werden. Dies sollte aber nur von einer veterinärmedizinisch geschulten Person, also einer Tierärztin oder einem Tierarzt, durchgeführt werden


Was kostet es, ein Pferd zu entsorgen?

Die Kosten für die Entsorgung eines Pferdes oder die Pferdekremation hängen in der Schweiz von mehreren Faktoren ab:

  • Kanton und Gemeinde
  • Entsorgungsweg (Tierkörperverwertung vs. Kremation)
  • Transportdistanz und Gewicht des Tieres

Verbindliche Auskünfte erhalten Pferdehalterinnen und Pferdehalter bei:

  • der zuständigen Gemeindeverwaltung
  • dem kantonalen Veterinärdienst
  • dem Tierkörper-Abholdienst (z.B. TMF Bazenheid)
  • oder direkt beim ROSENGARTEN-Tierkrematorium für Kremationsangebote

Auf pauschale Spannweiten in Franken wird bewusst verzichtet, da diese ohne Bezug zu den konkreten kantonalen Tarifen irreführend sein können.


Wo bringe ich mein totes Tier hin?

Das hängt von der Tierart und Ihren Wünschen ab:

  • Heimtiere (Hund, Katze, Kleintiere)
    • Sie können Ihr Tier direkt bei einem Tierkrematorium wie dem ROSENGARTEN-Tierkrematorium in Kirchberg BE oder Küssnacht am Rigi abgeben oder über Ihren Tierarzt dorthin überführen lassen.
  • Pferde
    • Verstorbene Pferde werden vom ROSENGARTEN-Tierkrematorium abgeholt oder können mit Termin selbst dorthin gebracht werden.

    • Standorte: Kirchberg BE und Küssnacht am Rigi.

    • Transport erfolgt mit speziellem Anhänger; in Kirchberg teilweise über das NPZ Bern, in Küssnacht durch eigenes Personal.

    • Bei plötzlichem Tod jederzeit telefonisch erreichbar.

  • Nutz- und Grosstiere
    • Müssen in der Regel über die kantonal vorgeschriebene Tierkörperentsorgung abtransportiert werden (Tierkörper-Sammelstelle oder Abholdienst). Eine Bestattung im Privatgarten ist nicht zulässig.

Wer unsicher ist, wendet sich am besten zuerst an:

  • die Gemeindeverwaltung
  • den kantonalen Veterinärdienst
  • oder direkt an das ROSENGARTEN-Tierkrematorium, das auch beratend zur Seite steht

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Tierkrematorium ROSENGARTEN Kirchberg GmbH
Industrie Neuhof 60
3422 Kirchberg BE

+41 34 446 05 00 +41 34 446 05 00
kirchberg@mein-rosengarten.ch
www.rosengarten-tierkrematorium.ch/kirchberg/

Tierkrematorium ROSENGARTEN AG
Fänn West 10
6403 Küssnacht am Rigi

+41 41 850 00 85 +41 41 850 00 85
kuessnacht@mein-rosengarten.ch
www.rosengarten-tierkrematorium.ch/kuessnacht/


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