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Tierkrematorium ROSENGARTEN Kirchberg GmbH
Industrie Neuhof 60, 3422 Kirchberg BE
+41 34 446 05 00

Tierkrematorium ROSENGARTEN AG
Fänn West 10, 6403 Kussnacht am Rigi
+41 41 850 00 85

Haustier im Garten begraben - Wissenswertes

28.11.2025

Viele wünschen sich die letzte Ruhestätte ihres Tieres im eigenen Garten, doch rechtliche Einschränkungen und emotionale Vorbereitung sind wichtig. Wer keinen Garten hat, findet würdige Alternativen auf Tierfriedhöfen. Eine gute Information über die Möglichkeiten kann helfen, den Abschied persönlich und stimmig zu gestalten.

Inhalt - Alles im Überblick
  1. Ein Haustier im eigenen Garten begraben
  2. Der Tierfriedhof
  3. Der eigene Garten

Ein Haustier im eigenen Garten begraben

Die Erdbestattung ist in unseren Breitengraden noch immer eine vertraute und oft gewählte Form des Abschieds von verstorbenen Menschen. Viele von uns haben bereits eine Beerdigung miterlebt, stille Momente voller Erinnerungen und Würde. Kein Wunder also, wünschen sich viele Tierhalterinnen und Tierhalter einen ähnlich behutsamen Weg auch für ihr eigenes Haustier.

Doch wo ist der richtige Ort für diesen letzten Schritt?

Ist der eigene Garten der Platz, der sich richtig anfühlt – oder bietet ein Tierfriedhof mehr Ruhe und Sicherheit?

Gibt es spezielle Hunde- oder Katzenfriedhöfe, und wie viel kostet eine Beisetzung?

Mit dem Verlust eines geliebten tierischen Begleiters tauchen oft mehr Fragen auf, als man im ersten Moment zu fassen vermag.

Der Tierfriedhof

Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich eine Erd- oder Baumbestattung wünschen und keinen eigenen Garten besitzen, sind auf geeignete externe Flächen angewiesen. Seit der Eröffnung des ersten Tierfriedhofs der Neuzeit im Jahr 1899 in Paris hat sich die Welt der Tierbestattungen stark weiterentwickelt. Heute finden sich in der ganzen Schweiz Tierfriedhöfe und Tierkrematorien – in der Nähe von Zürich, Basel, Bern oder in kleineren, liebevoll gepflegten Anlagen in ländlichen Regionen. Fast überall gibt es Orte, an denen Tiere mit Respekt und Zuwendung verabschiedet werden können.

Weil jeder Abschied so einzigartig ist wie das Tier selbst, unterscheiden sich diese Angebote in vielen Details. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den eigenen Wünschen und den lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.

Wichtige Fragen vorab:

  • Wo befindet sich in meiner Region ein Tierfriedhof oder ein Tierkrematorium, das zu meinen Vorstellungen passt?

  • Welche Liegezeiten sind möglich – meist drei oder fünf Jahre – und was geschieht danach?

  • Möchte ich die Grabstelle verlängern oder den natürlichen Kreislauf wirken lassen?

  • Welche Kosten entstehen für Bestattung und Grabgestaltung?

  • Welche zusätzlichen Dienstleistungen können mir in dieser schweren Zeit helfen?

Häufig angebotene Zusatzleistungen:

  • Abholung von Zuhause oder direkt aus der Tierarztpraxis

  • Gestaltung der Grabstelle gemäss den Richtlinien des Friedhofs

  • Grabpflege durch Betreiber oder Gärtnerei

  • Verlängerung der Grabstelle nach Ablauf der Ruhezeit

Zudem lohnt der Blick auf die Zugänglichkeit:
Manche Friedhöfe sind frei begehbar, andere haben Öffnungszeiten. Einige sind stärker besucht, andere schenken Momente der vollkommenen Stille – ideal, um ungestört zu trauern und dem Tier noch ein paar Worte auf seine letzte Reise mitzugeben.

Feuerbestattung und Urnenbeisetzung

Nach einer Einzeleinäscherung besteht die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung – entweder auf einem Tierfriedhof oder, sofern es rechtlich zulässig ist, im eigenen Garten. Welche Option sich richtig anfühlt, hängt ganz von den persönlichen Erinnerungen, der Lebenssituation und der eigenen Art zu trauern ab.

Tiergrab im Rosengarten Tierkrematorium
Urnengrab im Rosengarten Tierkrematorium

Der eigene Garten

Für viele Menschen ist der eigene Garten ein Ort gemeinsamer Geschichten:
der Baum, von dem die Katze einmal gerettet wurde,
der Busch, unter dem der Hund seinen Schattenplatz fand.

Eine Bestattung im eigenen Garten bietet Nähe, Individualität und flexible Besuchszeiten. Doch damit eine Beisetzung hier möglich und sinnvoll ist, gilt es Einiges zu beachten:

Wichtige Punkte:

  • Erlaubnis der Gemeinde: Jede Region hat eigene Bestimmungen. Eine kurze Rücksprache bewahrt vor späteren Problemen.

  • Erlaubnis bei Mietverhältnis: Bei einem Mietverhältnis ist auch die Erlaubnis der Vermieter notwendig. 

  • Natur- und Wasserschutzgebiet oder überschwemmungsgefährdete Zonen: In solchen Zonen ist eine Bestattung verboten.

  • Grabbau: Die Grabtiefe sollte so gewählt werden, dass mindestens 120 cm Erde über dem Tierkörper liegen.

  • Grundwasser: Das Grab muss min. 2 m über dem Grundwasserspiegel liegen.

  • Körperliche und emotionale Belastung: Das Ausheben eines Grabes kann anstrengend sein – die Trauer macht es zusätzlich schwer.

  • Kinder einbeziehen: Je nach Alter kann eine sanfte Einbindung wichtig für den kindlichen Trauerprozess sein.

  • Einfluss auf Pflanzen: Manche Stellen im Garten eignen sich besser als andere.

  • Naturschutz beachten: Das Tier sollte nicht in Kunststoff oder synthetische Decken gehüllt werden – natürliche Materialien sind besser.

  • Gewicht: Wiegt das Tier mehr als 10 kg ist die Bestattung im eigenen Garten nicht gestattet.

Ein Ort des Herzens

Ganz gleich, ob der Abschied im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof stattfindet – entscheidend ist, dass es ein Ort ist, der gut tut, trägt und Trost schenkt. Ein Platz, der bewusst gewählt ist und an dem die Erinnerungen an das geliebte Tier in Würde weiterleben dürfen.

Rosenbeet im eigenen Garten
Rosenbeet im eigenen Garten.

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kirchberg@mein-rosengarten.ch
www.rosengarten-tierkrematorium.ch/kirchberg/

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Fänn West 10
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